Allgemeine Geschäftsbedingungen der ElbeCamp GmbH (Campingbetrieb)
Zwischen dem Campinggast und dem Naturcampingplatz ElbeCamp GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Beherbergung bzw. die mietweise Überlassung des gebuchten Standplatzes sowie die Nutzung der Einrichtungen des Campingplatzes. Zwischen dem Campingbetrieb und dem Campinggast kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.
Der Campingbetrieb schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
2. Abschluss des Vertrages
Mit einer Buchungsanfrage kommt — im Gegensatz zu einer Buchung — noch kein verbindlicher Vertrag über eine Platzmiete zustande. Der Mietvertrag ist erst mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Campingbetrieb oder mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Campinggast verbindlich.
Des Weiteren gelten folgende Bedingungen:
a) Buchungsanfrage
Eine Buchungsanfrage kann ausschließlich über das Onlineformular unter www.elbecamp.de/buchen vorgenommen werden. Mit Absenden der Buchungsanfrage akzeptiert der Campinggast die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campingbetriebs.
Der Vertrag zwischen Campinggast und Campingbetrieb kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung vom Campingbetrieb per Mail an den Campinggast zustande.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
b) Buchung
Mit dem Versand der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail an den Campinggast ist die Mietbuchung für den Campingbetrieb verbindlich und der Standplatz gilt als fest gebucht. Mit der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes erkennt der Campinggast die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campingbetriebs an.
Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.elbecamp.de veröffentlichten Preise. Der Mietpreis ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gelten als unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in vorbezeichneter, schriftlicher Form bestätigt werden.
Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 16 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert. Die maximal mögliche Gruppengröße ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten beträgt 3 Jugendliche (über 16 Jahre), mit Begleitung maximal 4 Jugendliche. Es ist von jedem Jugendlichen beim Check-In ein gültiger Ausweis mit Altersnachweis vorzulegen sowie eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
3. Buchung und Zahlung
Die Zahlung erfolgt bei Anreise durch den Campinggast an der Campingplatz-Rezeption. Vor Ort kann zwischen folgenden Zahlungsmethoden auswählt werden: bar, mit (MAESTRO) EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa & Mastercard)
4. Rücktrittsbedingungen/ Stornierung/ Umbuchung
Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Beherbergung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht. Umbuchungswünsche des Campinggastes sind ausschließlich direkt an den Campingbetrieb zu richten. Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, fällt keine Umbuchungsgebühr an. Bei Rücktritt/ Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
Für Zelte | |
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ab 7 Tage vor dem Anreisetag | kostenfrei |
bis 48 Stunden vor Anreisetag | 8 € |
Für alle anderen Mietobjekte | |
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bis 8 Tage vor dem Anreisetag | kostenfrei |
ab 7 Tage vor dem Anreisetag | 15 € |
am Anreisetag | 30 € |
Reist der Campinggast nicht an und tritt die Stellplatzmiete — ohne vorangegangene Stornierung — nicht an, berechnet der Campingbetrieb den vereinbarten Mietpreis der ersten Nacht in voller Höhe. Eine Erstattung des Reisepreises bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail.
Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht besetzt sind, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Dies gilt ebenso für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. In diesen Fällen hält der Campingbetrieb für eventuelle spätere Anreise bzw. Wiederanreise je nach Verfügbarkeit einen anderen Standplatz bereit.
Um ein kurzfristiges Risiko abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Anreise und Abfahrt/ Uhrzeiten
Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 13:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 11:00 Uhr (Wohnmobile & Wohnwagen) bzw. bis 12:00 Uhr (Zelte) vollständig geräumt übergeben werden. Der Platz ist spätestens am Tag der Anreise abzurechnen. Bei späterer Abreise ist der Campingbetrieb berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Campinggäste den Standplatz ab 13:00 Uhr nicht beziehen können, ist der Campingbetrieb zur Räumung berechtigt.
6. Besuch
Besucher der Campinggäste sind von diesen bei der Rezeption anzumelden. Es sind maximal 3 Besucher / Tagesgäste pro Campingstellplatz erlaubt, welche an der Rezeption anzumelden sind. Als Besucher / Tagesgäste gelten alle Personen, die sich länger als 30 Minuten auf dem Campingplatz aufhalten und die nicht auf dem Campingplatz übernachten.
Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale sowie ggf. eine PKW-Parkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die den Platz nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches betreten.
Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Ab 6 volljährigen Campinggästen sind keine weiteren Tagesgäste erlaubt. Die maximal zulässige Gruppengröße beträgt 6 Erwachsene zuzüglich Kindern.
7. Einschränkungen des Betriebs
Aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen kann es zu Einschränkungen des Betriebs kommen, Einrichtungen können ggf. nicht wie gewohnt bzw. nur unter Auflagen öffnen, es kann einschränkende Verhaltensvorschriften geben. Diese Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz der Campinggäste und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und begründen keinen Minderungsanspruch.
8. Platzordnung
Die Campinggäste sind verpflichtet, sich auf dem Campingplatzgelände angemessen zu verhalten und andere Gäste nicht zu stören. Lärm, der andere Gäste belästigt, ist zu vermeiden. Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, Campinggäste, die gegen diese Regeln verstoßen, von der Anlage zu verweisen.
Die aktuelle Platzordnung wird mit der Buchung verbindlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen und vom Campinggast mit Buchungsabschluss entsprechend akzeptiert. Campinggäste sowie Mitreisende haben die Platzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten.
9. Rücktritt und außerordentliche Kündigung
Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen oder die Platzordnung, ist der Campingbetrieb zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Campinggast verpflichtet, die Anlage mit sofortiger Wirkung zu verlassen. Ein Anspruch des Campinggastes auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht in diesem Fall nicht.
Der Campingbetrieb ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies betrifft etwa Fälle höherer Gewalt oder andere von dem Campingbetrieb nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Beispiele: Buchungen werden schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen getätigt. / Der Campingbetrieb hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingbetriebs zuzurechnen ist).
Im Falle einer Überschwemmung von Teilen des Campingplatzes stellt der Campingbetrieb dem Campinggast einen alternativen Platz zur Verfügung. Sofern dies aufgrund fehlender Kapazitäten unmöglich ist, hat der Campinggast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall wird der Campingbetrieb von ihrer Leistungspflicht, der Campinggast im Gegenzug von seiner Zahlungspflicht, befreit.
10. Hunde/Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Campingbetriebs und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Der Campingbetrieb behält sich vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern dadurch eine wiederholte und über ein gewöhnliches Maß hinausgehende Belästigung anderer Gäste auftritt. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände sowie auch an den Campingstellplätzen. Ein Markieren bzw. Kot absetzen durch den Hund auf dem Campinggelände ist zu vermeiden. Weitergehende Regelungen finden sich in der Platzordnung.
11. Haftung
Der Campingbetrieb haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatzgelände. Es wird den Campinggästen empfohlen, ihre Wertgegenstände sicher aufzubewahren und keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen.
Der Campingbetrieb haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Campinggast, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden.
Jeder Campinggast verpflichtet sich, den Standplatz pfleglich zu behandeln. Die Campinggäste haften für Schäden, die sie (oder seine Angehörigen, den Platzbenutzern bzw. Besuchern) vorsätzlich oder fahrlässig auf dem Campingplatzgelände verursachen. Sie sind verpflichtet, solche Schäden unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden und die Kosten für Reparaturen oder Ersatz zu tragen. Der Campinggast haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden.
Die Campinggäste sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass minderjährige Campinggäste, die sie begleiten, angemessen beaufsichtigt werden. Der Campingbetrieb übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Minderjährige verursacht werden.
Die Nutzung der Einrichtungen des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Campinggäste sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich und sollten die Einrichtungen entsprechend den Anweisungen und Regeln des Campingbetriebs nutzen.
12. Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Campinggast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Mietvertrages sowie zur Gästekommunikation und -Betreuung in der EDV des Campingbetriebs bzw. der von ihm hierzu beauftragten Dritten gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Campinggast erkennt die Datenschutzerklärung des Campingbetriebs an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.elbecamp.de/datenschutz veröffentlicht ist.
Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Campinggast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.
Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingplatz Bild- und Ton- Aufnahmen zu Marketingzwecken durch. Sofern hier Personen oder Eigentum der Campinggäste zu erkennen sind, die hierbei nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Campinggast auch im Namen seiner (minderjährigen) Mitreisenden, der Verwendung der Aufnahmen ohne weitere Erklärung, mit Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.
JugendElbeCamp
Bitte beachten Sie, dass für Gruppen in unserem JugendElbeCamp neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ElbeCamp GmbH (Campingbetrieb) zusätzlich folgende Vereinbarungen gelten.
Zusätzliche Regelungen neben den Allgemeine Geschäftsbedingungen der ElbeCamp GmbH (Campingbetrieb) für Gruppen des JugendElbeCamps
1. Aufsichtspflicht:
Die Betreuer und Organisatoren der Gruppen haben eine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmern und sind während des gesamten Aufenthalts für die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
2. Einverständniserklärungen / Erlaubnis der Erziehungsberechtigten:
Die Teilnahme von Minderjährigen an einer JugendElbeCamp Gruppe ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet. Die Organisatoren der Gruppen tragen die Verantwortung, dass die erforderlichen Einverständniserklärungen aller Minderjährigen und alle notwendigen Gesundheitsinformationen und Notfallkontakte der Teilnehmer vorliegen.
3. Verhaltensregeln:
Es herrscht ein respektvoller und höflicher Umgang miteinander. Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, Mobbing, Diebstahl und Gewalt werden im JugendElbeCamp nicht geduldet.
4. Nachtruhe
Nachtruhe herrscht von 22:00 bis 7:00 Uhr und ist einzuhalten. Bei Missachtung dieser Regel behält sich der Campingbetrieb vor, die gesamte Gruppe sofort dem Platz zu verweisen.
5. Besucher / Tagesgäste
Es sind maximal 3 Besucher / Tagesgäste pro Gruppe im JugendElbeCamp erlaubt, welche an der Rezeption anzumelden sind. Als Besucher / Tagesgäste gelten alle Personen, die sich länger als 30 Minuten auf dem JugendElbeCamp aufhalten und die nicht auf dem Campingplatz übernachten.
Demzufolge können die Kinder und Jugendlichen keinen Besuch von Ihren Eltern und anderen Familienangehörigen oder Freunden empfangen, es sei denn sie sind gemeldete Tagesgäste (max. 3) oder als Übernachtungsgäste des ElbeCamps angemeldet.
6. Veranstaltungen und Besucher am Stand
Gruppen, die eine Feier/ Veranstaltung am Strand in unmittelbarer Nähe des JugendElbeCamps mit nicht übernachtenden Besuchern planen, können nicht aufgenommen werden.
Bei Missachtung dieser Regelung wird sich vorbehalten, die gesamte Gruppe sofort vom Platz zu verweisen.
7. Anreise mit Privat-PKWs / Parken
Die Zufahrt zum ElbeCamp ist eine Feuerwehrzufahrt und liegt im Halteverbot. Im Interesse der Sicherheit der Kinder und unserer Gäste, muss die freie Zufahrt immer gewährleistet sein.
Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Tafelberg und beim Leuchtturm Wittenbergen.
8. Bearbeitungs- und Stornierungsgebühren
Nach einer verbindlichen Buchungsbestätigung fallen bei Stornierung folgende Gebühren an:
Bis 4 Wochen vor Anreisedatum 40,00 €
Ab 4 Wochen vor Anreisedatum vollständige Mietgebühr für Schlaf- und Aufenthaltszelte laut Reservierungsbestätigung
Wird der Platz bei Abreise nicht sauber hinterlassen, fallen Gebühren in Höhe von 100 € für die Endreinigung an.
Stand: 01.08.2023, ElbeCamp GmbH, Hamburg